Durch eine Gesetzesänderung wurde letzte Woche bestimmt, dass die Europawahl in Griechenland am gleichen Tag (25. Mai. 2014) mit der zweiten Runde der Kommunalwahl stattfindet. Die Gesetzänderung besagt ferner, dass alle Nicht-EU -Bürger kein Europawahlrecht haben. Diese Regelung wurde in Folge eines Beschlusses des griechischen Staatsrates vorgeschlagen, laut dem das Europawahlrecht für Nicht-EU–Bürger verfassungswidrig ist. Inzwischen hat das griechische Innenministerium bereits mit den Vorbereitungen begonnen, so dass alle im Ausland lebenden Griechen an der Europawahl teilnehmen können. Laut einem damit zusammenhängendem Dokument des Innenministeriums haben die griechischen Behörden dettailierten Informationen an alle konsularischen Behörden gesandt.
Die im Ausland lebenden Griechen sollen nun bis zum 28. März einen Antrag (auch per Internet) auf Ausübung ihrer Stimmrechte in ihrem Wohnort bei der zuständigen konsularischen Behörde stellen. Die Anträge werden dann dem griechischen Innenministerium weitergeleitet, damit es die Liste der griechischen Wähler mit Wohnsitz in EU – Mitgliedstaaten zusammensetzt. (Art.S.)
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