Die Vorschläge der griechischen Regierung zu einer Reihe von Verfassungsänderungen hat am Montag der Premierminister Alexis Tsipras bei einer feierlichen Veranstaltung am Vorhof des griechischen Parlaments vorgestellt. Die vorgestellten Verfassungsveränderungen legen den Schwerpunkt auf das Regierungssystem, die Stärkung der direkten Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit bzw. die Sicherstellung von Sozialrechten und die Regelung über das Verhältnis von Staat und Kirche.
In seiner Rede bezeichnete Tsipras die Initiative der Regierung als eine einzigartige Chance für einen neuen Anfang, für die Wiederherstellung der Demokratie und die Ausdehnung der Grundfreiheiten. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, in die neue Verfassung neue Bestimmungen aufzunehmen, die das Inkrafttreten des Prinzips der einfachen Mehrheit, die Direktwahl des Staatspräsidenten sowie die Befugnisse des Staatspräsidenten vorsehen, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen in Frage zu stellen.
Außerdem soll in der Verfassung verankert werden, dass das Volk durch Volksabstimmungen über wichtige Fragen, wie z.B. die Abtretung von Souveränitätsrechten an einen internationalen Staatenbund, entscheiden könne. Zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit soll die parlamentarische Immunität der Abgeordneten – zumindest in Bezug auf Vorwürfe, die nicht mit der Ausübung ihrer Aufgabe zu tun haben – abgeschafft und das Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung der Minister radikal verändert werden.
Was das Verhältnis von Staat und Kirche angeht, so soll die neue Verfassung die religiöse Neutralität des Staates garantieren und die Orthodoxie aus historischen und praktischen Gründen als die „vorherrschende Religion“ von Griechenland beibehalten.
Zudem würden die Verfassungsänderungen die Privatisierung von Wasser und Strom verbieten und die Wiederherstellung der Tarifverhandlungen vorsehen.