In der Streitfrage über die Abschaltung des staatlichen Radiofernsehens in Griechenland gibt es eine neue Entwicklung. Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands (STE) entschied am Dienstagabend, dass die staatlichen Fernseh- und Radiosender wieder Sendungen ausstrahlen dürfen. 

Die einstweilige Anordnung des Gerichts sieht auch vor, dass die Anstalt, bekannt als ERT S.A., aufgehört hat, als juristische Person zu existieren. Die einstweilige Verfügung für die Wiederaufnahme der staatlichen Sender fordert, dass die zuständigen Minister alle erforderlichen Maßnahmen treffen, sodass die Einrichtung und der Betrieb der neuen Rundfunk-Gesellschaft dem öffentlichen Interesse dienen.

Früher am Dienstagabend traf Premierminister Antonis Samaras mit seinen Partnern in der Koalitionsregierung, Evangelos Venizelos (PASOK) und Fotis Kouvelis (DIMAR) zusammen, um über diese Frage zu diskutieren.

Während des Treffens wurden Vorschläge zur Überwindung der Sackgasse und die Aussichten einer Umstrukturierung der ERT gemacht. Nach Aussagen von Finanzminister Giannis Stournaras am Ende der Sitzung, ratifiziere die Entscheidung des Obersten Gerichts die Abschaffung der ERT. Derweil  werde ein vorläufiges Programm durch eine Körperschafts-Agentur des öffentlichen Rechts übertragen, bis eine neue staatliche Rundfunkanstalt eingerichtet sei. 

Der Führer der sozialistischen Partei PASOK, Evangelos Venizelos, erklärte nach dem Koalitionstreffen, keine Regierung habe das Recht, den Betrieb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzustellen.

Fotis Kouvelis forderte seinerseits von Samaras, den Betrieb der ERT fortzusetzen und deren Umstrukturierung zu beschleunigen. Die drei Parteichefs der Regierungskoalition haben vereinbart, die Gespräche über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender und deren Umstrukturierung diese Woche fortzusetzen, um zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen. (Arch.Pn.).

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