Die Möglichkeit der Briefwahl für im Ausland lebende Griechen gilt bereits bei den kommenden Parlamentswahlen.
Der Gesetzentwurf des Innenministeriums über die „Festlegung eines Wahlkreises für den Auslandsgriechismus – Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts für Wähler außerhalb des Staatsgebiets durch Briefwahl bei Parlamentswahlen“ wurde vom Plenum des Parlaments nach namentlicher Abstimmung gemäß der Verfassung mit Mehrheit angenommen.
Die Bestimmungen über die Einführung und die Möglichkeit der Briefwahl für im Ausland lebende Griechen erhielten mehr als 200 Ja-Stimmen und treten bei den kommenden Parlamentswahlen in Kraft. Die Bestimmungen zur Schaffung eines Wahlkreises für Auslandsgriechen erreichten hingegen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, dass sie weder bei den kommenden Parlamentswahlen noch bei etwaigen Wiederholungswahlen (mit Kandidatenlisten) gelten werden, sondern erst bei Wahlen, die wieder mit Präferenzstimmen stattfinden.
Insgesamt 296 Abgeordnete stimmten bei der namentlichen Abstimmung ab.
Innenminister Theodoros Livanios erklärte: „Die Briefwahl kann sicher und zuverlässig durchgeführt werden und stärkt die Wahlbeteiligung. Der Wahlkreis der Auslandsgriechen gewährleistet eine authentische Vertretung und eine eigenständige, klar unterscheidbare Stimme der im Ausland lebenden Griechen im Parlament.“ Dies betonte Innenminister Livanios zum Abschluss der zweitägigen Plenardebatte über den Gesetzentwurf im Plenum des Parlaments. Der Minister erklärte rückblickend, dass damit eine noch offene Frage abgeschlossen werde, die sich aus der Verfassung von 1975 in Bezug auf das Wahlrecht der im Ausland lebenden Griechen ergebe. Aus verschiedenen Gründen habe es jedoch nie ein entsprechendes Ausführungsgesetz gegeben.
Zu den legislativen Bemühungen der vergangenen Jahre sagte Herr Theodoros Livanios, es habe viele aufeinanderfolgende Initiativen gegeben. Die Zeit ist reif, diesen Schritt zu gehen, damit im Ausland lebende Griechen sowohl wählen als auch gewählt werden können.
Quellen: amna.gr




